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03.05.2013
Rolf Prünte
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Aktuelle Informationen zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund hat am 24.04. entschieden, dass die farbliche Gestaltung (grüner Rahmen) im Ausdruck des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht verbindlich ist (Aktenzeichen 9 T 118/13). In konkretem Fall hatte ein Rechtspfleger den Schwarz-Weiß-Druck eines entsprechenden Antrags moniert, da der Rahmen auf der ersten Seite nicht grün war. Der Antragssteller hat gegen diese Entscheidung geklagt und nun Recht bekommen.