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19.08.2014
Christian Strasser

Fremdkennziffern beim Mahngericht Hamburg zum 01.10.2014!

Ab 1. Oktober werden auch Fremdkennziffern bei den gemeinsamen Mahngerichten der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern akzeptiert, welche durch andere Mahngerichte erteilt wurden.

Lesen Sie dazu auch: Aktuelle Informationen zum Mahnverfahren