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08.10.2014
Adam Fratczak

SCHUFA: Abschaffung des SW-Merkmals

Ab dem 01.01.2015 nimmt die SCHUFA keine weiteren Meldungen mit dem Merkmal „SW“ entgegen. Für alle Situationen, in denen bis dahin „SW“ gemeldet wurde, ist dann das Merkmal „WS“ zu verwenden. Das Merkmal „WS“ ist ab dem 01.01.2015 somit für Einsprüche/Widersprüche sowohl im vorgerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium zu verwenden.

In IKAROS definiert sich das Merkmal, welches per Aktenvorgang an die SCHUFA gemeldet wird, über die Zuordnung einer speziellen Vorgangsvorlagekategorie zur Aktenvorgangsvorlage. Im Standard von IKAROS ist bspw. der Vorgangsvorlage „NM11 – VB-Einspruch“ die Kategorie „SCHUFASW“ zugeordnet, womit ein Vorgang „NM11“ potenziell das Merkmal „SW“ an die SCHUFA meldet.

Um den Anforderungen der SCHUFA gerecht zu werden, müssen Ihre betroffenen Vorgangsvorlagen auf eine Verknüpfung mit einer SCHUFA-WS-Vorgangsvorlagekategorie umgestellt werden (im Standard „SCHUFAWS“).
Diese Umstellung kann bereits heute erfolgen, da die SCHUFA in einem Übergangszeitraum bis zum 31.12.2014 alle SW-Merkmale intern auf WS umschreibt.

Damit Sie möglichst wenig manuellen Aufwand betreiben müssen, liefern wir mit den Versionen 2.10 Patch 1, 2014.2 Patch 1 und 2014.3 Prüf- und Update-Skripte aus, die eine automatische Umstellung Ihrer Vorgangsvorlagen bei der Durchführung des IKAROS-Updates ermöglichen.

Die Veröffentlichung der genannten Versionen ist nach heutigem Stand für folgende Termine geplant:

2.10 Patch 1 und 2014.2 Patch 1 im November 2014
2014.3 im Oktober 2014