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16.07.2015
Adam Fratczak

Integrationstest IKAROS-GMV und Governikus Communicator Justiz Edition

Ferber-Software hat die angekündigten Integrationstests des Governikus Communicators Justiz Edition (kurz Governikus Communicator) abgeschlossen.

Hauptaugenmerk der Tests lag auf dem Zusammenspiel des Governikus Communicators mit IKAROS-GMV (u. a. Austausch von Nachrichten über Fachdaten-Im- und -Export sowie autom. Start des Governikus Communicators im Anschluss an die Erstellung einer Antragsdatei mit IKAROS-GMV).

Im Rahmen der Tests wurde u. a. eine mit IKAROS-GMV erstellte Antragsdatei an ein Gericht übermittelt, die Antwortdatei entgegengenommen und mit IKAROS-GMV eingelesen.

Die durchgeführten Tests konnten positiv abgeschlossen werden.

Der Governikus Communicator ist somit für alle aktuell in der Wartung befindlichen IKAROS-Versionen freigegeben.

Verwendung des Governikus Communicators von Nutzern in Baden-Württemberg

Leider konnte für Nutzer aus Baden-Württemberg bislang keine kostenfreie globale Nutzungsberechtigung seitens der Governikus KG erzielt werden.

Die Governikus KG sieht eine Mindestabnahme von 20 Einzellizenzen pro Jahr vor. Dabei wird pro Benutzer des Governikus Communicators je eine Lizenz benötigt.

Ferber-Software hat mit der Governikus KG für Kunden in Baden-Württemberg, die weniger als 20 Lizenzen benötigen, eine Möglichkeit der Weitergabe von Lizenzen geschaffen.

Lizenzen in kleinerer Zahl können direkt über Ferber-Software bezogen werden. Die Lizenzkosten sind in diesem Fall an Ferber-Software zu zahlen und sie richten sich danach, wie viele der von Ferber-Software zur Weitergabe gekauften Lizenzen am Ende tatsächlich weitergegeben werden.

Ferber-Software hat betroffene Kunden in Baden-Württemberg gesondert per E-Mail angeschrieben, um die Anzahl der benötigten Lizenzen in Erfahrung zu bringen und entsprechende Preise zu kalkulieren. Die Antworten der Kunden werden derzeit ausgewertet.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für Rechtsanwälte

Die BRAK hat zwischenzeitlich bestätigt, dass es eine ausreichend lang bemessene Übergangsfrist über den 1. Januar 2016 hinaus geben wird. Ein sicherer Wechsel im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens zum beA ist laut BRAK somit gewährleistet. Zur Dauer der Übergangsfrist gibt es seitens der BRAK jedoch nach wie vor keine konkrete Angabe.