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02.02.2018
Robin Wilms
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Wichtige Unterlagen zur EU-DSGVO

Die im Mai dieses Jahres anstehende EU-DSGVO bedingt den Abschluss eines gesetzeskonformen Auftragsverarbeitungsvertrages (AV-Vertrag).

Ohne den unterzeichneten AV-Vertrag dürfen selbst bei Vorlage eines Pflegevertrages keine diesbezüglichen Dienstleistungen von Ferber-Software erbracht werden.

Nehmen Sie sich daher bitte kurz die Zeit und senden Sie den unterschriebenen AV-Vertrag gleich an unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Ulrich Ewers.

Die Unterlagen finden Sie im Kundenbereich unserer Website: Unterlagen EU-DSGVO