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13.05.2025
Adam Fratczak

Alte Version der „neuen“ ZV-Formulare nur noch bis 30.09.2025 zulässig 

Die „neuen“ ZV-Formulare, die im Rahmen der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) im Jahr 2022 eingeführt wurden, haben durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung“ im Jahr 2024 noch Anpassungen erfahren. Ein offensichtliches Unterscheidungsmerkmal ist, dass in der aktuellen Version der Formulare die Balken neben den Modulen im Formulardokument weiß sind, anstatt zuvor grau. 

Die aktuelle Version der ZV-Formulare kann seit dem 01.09.2024 verwendet werden und ist ab dem 01.10.2025 verpflichtend. 

Dies bedeutet: Mit den Formularen mit den grauen Balken (in der Version vom 22.12.2022) dürfen nur noch bis zum 30.09.2025 ZV-Anträge gestellt werden. Ab 01.10.2025 ist dann nur noch die neue Formularversion mit den weißen Balken (in der Version vom 01.09.2024) zulässig. 

Die neuesten ZV-Formulare wurden in IKAROS mit folgenden Versionen/Patches bereitgestellt: 

  • 2022.2 P5 (Erste Version enthalten, allerdings aus der Wartung, d.h. keine weiteren Fehlerkorrekturen mehr) 
  • 2023.1 P3 
  • 2024.1 P1 
  • 2025.1

Wir planen zum jetzigen Zeitpunkt keine Sonderpatches mehr, um die ZV-Formulare anzupassen.  

Bitte planen Sie (eventuell mit entsprechendem Vorlauf) einen Wechsel auf eine dieser Patches/Versionen ein, damit auch über den 01.10.2025 hinaus ZV-Anträge gestellt werden können.