AGBs

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ferber-Software GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Sie von der Ferber-Software GmbH anerkannt werden. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
2. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen.
3. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
4. Die Angebotsunterlagen, Beschreibungen und Muster der Ferber–Software GmbH dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonstwie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind alle von der Ferber-Software GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne Zurückbehaltung von Kopien zurückzugeben.

§ 3 Preis, Preisänderungen
1. Die Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Die Preise verstehen sich ohne Kosten für Anreise, Übernachtungskosten und sonstige Spesen sowie ohne Installation und Beratung, soweit nicht anders vereinbart.

§ 4 Regelungen bei Storno und Verschiebungen
Im Falle einer Stornierung des Auftrags oder einer Verschiebung des vereinbarten Termins gelten folgende Schadenersatzansprüche:
Bis 8 Wochen vorher: kostenfrei.
8 bis 2 Wochen vorher: 50 % zu zahlen.
Ab 2 Wochen vorher: 75 % zu zahlen.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich.

§ 5 Lieferzeiten
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Bestätigung durch die Ferber-Software GmbH erfolgt.
2. Eine Verzögerung und/oder die Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung ist nur dann von der Ferber-Software GmbH zu vertreten, wenn diese oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen und auch dann, wenn diese Hindernisse bei Lieferanten der Ferber-Software GmbH oder Unterlieferanten eintreten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3. Der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Ferber-Software GmbH zur Lieferung auffordern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Ferber-Software GmbH in Verzug. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen, muss er nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist eine angemessene, mindestens jedoch eine zweiwöchige Nachfrist setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Ferber-Software GmbH beginnt.

§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Falls die Installation durch die Ferber-Software GmbH vorgenommen wird, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der vollständigen Installation der Software, ansonsten mit der Lieferung.
2. Offensichtliche Mängel müssen zur Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Installation schriftlich mitgeteilt werden.
3. Die Ferber-Software GmbH wird nach ihrer Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz liefern oder nachbessern, mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
4. Werden Betriebsanweisungen der Ferber-Software GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten, insbesondere unzulässige Eingriffe an Dateien oder Daten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

§ 7 Haftungsbegrenzung
1. Soweit sich im Folgenden nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen die Ferber-Software GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Die Ferber-Software GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Software selbst entstanden sind. Vor allem haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Ferber-Software GmbH – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
4. Soweit die Haftung der Ferber-Software GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Ferber-Software GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behält sich die Ferber-Software GmbH das Eigentum an der gelieferten Software und sämtlichen gelieferten Gegenständen vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Ferber-Software GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

§ 9 Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Ferber-Software GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber, Diskont- u. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist die Ferber-Software GmbH auch berechtigt, von dem nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.
4. Unser Unternehmen ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
5. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Ferber-Software GmbH in Lippstadt der Erfüllungsort. Für alle Rechtsstreitigkeit ist dieser Geschäftssitz der ausschließliche Gerichtsstand; dies gilt nur insoweit, als der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
2. Auf diese Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.