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01.12.2025
Adam Fratczak

Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte tritt zum 01.01.2026 in Kraft

Am 01.01.2026 treten Teile des „Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ in Kraft. Dadurch wird am 01.01.2026 der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von bisher 5.000 € auf 10.000 € angehoben – damit können deutlich mehr zivilrechtliche Streitigkeiten vor den Amtsgerichten verhandelt werden. Zusätzlich sieht das Gesetz streitwertunabhängige Zuständigkeitszuweisungen vor: So sollen unter anderem Bereiche wie Heilbehandlungs-, Vergabe- oder Veröffentlichungsstreitigkeiten immer Landgerichten zugewiesen werden. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, durch sachgebietsbezogene Zuständigkeitsregelungen eine höhere Spezialisierung und Effizienz der Gerichte zu erreichen.

Auswirkungen auf die Einstellungen innerhalb von IKAROS

Damit diese Änderung sofort nach in Kraft treten in IKAROS wirksam werden kann, wurde eine Anpassung im Kern von IKAROS vorgenommen: Für die Behandlung der Streitwertgrenze werden künftig zwei neue Systemeinstellungen ausgelesen.

– Eine, wo Sie den jeweils gültigen Grenzbetrag für die streitwertabhängige Bestimmung des Streitgerichts im MB-Antrag und für die Custom-Code-Methode „Ccase.getLitigationCourt()“ festgelegen.
– Eine, wo Sie bei in Kraft treten des Gesetzes ein Häkchen setzen müssen, damit ab diesem Zeitpunkt die Gerichtsermittlung für bestimmte Forderungen im GMV streitwertunabhängig erfolgt.

Integration der Änderungen in unsere Patches

Diese beiden neuen Systemeinstellungen werden mit folgenden IKAROS-Versionen ausgeliefert:

  • 2023.1 Patch 5: Auslieferung voraussichtlich KW50 2025
  • 2025.1 Release: bereits ausgeliefert
  • 2024.1 Patch 1, Ergänzungs-Patch 20:
    • Auslieferung voraussichtlich KW50 2025
    • Dieser Ergänzungs-Patch stellt einen Zwischenschritt zu dem für Anfang 2026 geplanten
      Patch 2 dar. Er enthält keine Inhalte früherer Ergänzungs-Patches. Wenn Sie bereits einen Ergänzungs-Patch zu Patch 1 erhalten und installiert haben und die oben beschriebenen Funktionen benötigen, spielen Sie diesen Patch bitte nicht ein und wenden Sie sich stattdessen an unseren Support.

Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, müssen Sie die beiden Systemeinstellungen entsprechend anpassen.