Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom 29.10.2024 wurde zum Stichtag 01.01.2025 die Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 4 HGB für Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB) von zehn auf acht Jahre verkürzt. Diese Verkürzung gilt dabei nur für Buchungsbelege. Insbesondere für Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare etc. (vgl. § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB) gilt weiterhin die zehnjährige Aufbewahrungspflicht.
Durch die verkürzte gesetzliche Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus Sicht des Datenschutzes eine verkürzte Speicherdauer für Buchungsbelege. Nach Ablauf der neuen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von acht Jahren für Buchungsbelege können diese daher nicht mehr basierend auf der Rechtsgrundlage zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gespeichert werden.
In IKAROS werden die Aufbewahrungsfristen durch die Löschkonzepte an Vorgangsvorlagen definiert. Die Anpassung des Standard-Löschkonzepts für Buchungsbelege werden wir mit den folgenden Versionen und Patches ausliefern:
- IKAROS G4 Version 2025.1
- IKAROS G4 Patch 2024.1 P1
- IKAROS G4 Patch 2023.1 P4