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13.12.2013
Adam Fratczak
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Einführung der EDA-Version 4.1.0 für Kosten-/Erlassnachrichten zum MB und für Widerspruchsnachrichten

Wir weisen darauf hin, dass die zentralen Mahngerichte ab dem 01.01.2014 Kosten- und Erlassnachrichten zum MB sowie Widerspruchsnachrichten im neuen EDA-Format 4.1.0 liefern.

Die genannten Nachrichten werden ab dem 01.01.2014 zusätzliche Informationen über zulässige Rechtsmittel beinhalten.

Zur Lieferung dieser Informationen sind die Gerichte durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess verpflichtet (vgl. BGBl I 2012 S. 2418). Die Rechtsmittelbelehrung enthält Informationen zur Art und Frist des Rechtsmittels, der zugrundeliegenden Gesetzesnorm, sowie zu den Gerichten, bei denen das Rechtsmittel angebracht werden kann.

Die Versionen 2.7 Patch 7, 2.8 Patch 5, 2.9 Patch 2 und 2012.1 Patch 8 sind bereits seit einiger Zeit verfügbar und ermöglichen die Verarbeitung der genannten Nachrichten. Die Version 2013.1 Patch 2 erscheint in der KW 51 und wird ebenfalls die nötige Unterstützung bieten.

Bitte beachten Sie, dass das Einspielen der Patches zwingend nötig ist, um ab dem 01.01.2014 Kosten-/Erlassnachrichten zum MB sowie Widerspruchsnachrichten mit IKAROS-GMV einzulesen und nach IKAROS zu übernehmen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Rechtsmittelinformationen in den Versionen 2.7 Patch 7, 2.8 Patch 5 und 2012.1 Patch 8 nicht nach IKAROS übernommen werden. Diese Versionen stellen lediglich sicher, dass die genannten Nachrichten fehlerfrei verarbeitet werden können. Erst die Versionen 2.9 Patch 2 und 2013.1 Patch 2 bieten volle Unterstützung für die Rechtsmittelinformationen (Anzeige und PROSA-Zugriff).

Alle aufgezählten Versionen können die genannten Nachrichten weiterhin auch im alten Format verarbeiten (EDA 4.0.0).

Gern unterstützen wir Sie beim Update auf diese Versionen.