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07.09.2015
Adam Fratczak

Inkrafttreten Bundesmeldegesetz

Vor dem Hintergrund der ab dem 01.11.2015 kommenden Veränderungen des Melderechts durch Inkrafttreten inkassorelevanter Teile des Bundesmeldegesetzes (kurz BMG) haben wir geprüft, welche Änderungen sich daraus an IKAROS und für die Arbeit damit ergeben. Leider gibt es in Bezug auf die vermutete Auslegung des BMG in der Praxis viele unterschiedliche Meinungen über die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Wir werden unsere Standardvorgangsvorlage für die EMA-Anfrage bezüglich des geforderten Zwecks kurzfristig erweitern. Dabei wird als Zweck „Forderungsmanagement“ angegeben. Die neue Vorgangsvorlage wird für alle in Wartung befindlichen Versionen verschickt werden.

Nach Rücksprachen mit unseren Partnern bezüglich der diversen Auskunftei-Schnittstellen ergibt sich im Augenblick wahrscheinlich kein Änderungsbedarf an den Schnittstellen.

Unklar ist derzeit allerdings der Umgang mit Adressen, die im Rahmen einer EMA-Anfrage geliefert werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass durch den Zweck „Forderungsmanagement“ die Nutzung der Adresse im Allgemeinen kein Problem darstellt. Eine Ausnahme könnte die Weitergabe als Adressmeldung an Auskunfteien sein. Hier bleibt abzuwarten, wie es in der Praxis gehandhabt und gefordert wird.

Daraus ergibt sich aus unserer Sicht kein weiterer Änderungsbedarf an IKAROS. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der Änderungen aufgrund des BMGs beraten zu lassen, Ihre Abläufe und Schreiben zu prüfen und Ihre Verträge insbesondere mit Auskunfteien zu überprüfen.

Natürlich beobachten wir dieses Thema weiter. Unter anderem wird es auf dem Anwendertreffen eine entsprechende Arbeitsgruppe „Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung“ geben. Zudem werden wir an verschiedenen Diskussionsgruppen teilnehmen, wie z. B. dem Workshop des BDIU am 25. September. Sollten sich daraus Änderungen ergeben, werden wir Sie zeitnah informieren.