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05.06.2020
Adam Fratczak

Temporäre Mehrwertsteuersenkung in Deutschland

Wie Sie sicherlich schon aus den Medien entnommen haben, plant die Bundesregierung eine temporäre Mehrwertsteuersenkung. Konkret soll der allgemeine Steuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt werden. Die Senkung soll ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten.

Sie sind als Inkassodienstleister davon betroffen und somit Ihre Arbeit mit IKAROS. Bei Ihren Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen und so ist nur der allgemeine Mehrwertsteuersatz (19% bzw. demnächst 16%) anzuwenden.

Hierzu bietet IKAROS eine Tabelle, in der Sie den Mehrwertsteuersatz eintragen können an. Die Tabelle ist dabei abhängig von einem Ab-Datum, so dass Sie schon früh die neuen Mehrwertsteuersätze hinterlegen können. So stehen dann direkt am 01.07.2020 die korrekten Buchungsgrundlagen zur Verfügung. Unsere Empfehlung ist, dass Sie die Tabelle direkt nach dem Inkrafttreten des Konjunkturpakets füllen.

Sofern Sie die IKAROS Fibu-Export verwenden, denken Sie auch daran, dass Sie die Stammdaten für die Sachkonten für den neuen Mehrwertsteuersatz eintragen, da hiervon die Ermittlung der Sachkonten abhängig ist. Ob Sie hier die bestehenden Sachkonten weiterverwenden können oder neue anlegen müssen, hängt sehr stark von der bei Ihnen eingesetzten Fibu-Software und auch den generellen Belangen Ihrer Buchhaltung ab, so dass Sie diesbezüglich entweder mit Steuerberater oder Ihrer internen Buchhaltung Rücksprache halten sollten.

Wir werden ein Dokument erstellen, welches detaillierter die einzelnen Problemstellungen aufführt und wie IKAROS damit umgeht. Wir hoffen dieses im Laufe der nächsten Woche fertigstellen und verschicken zu können.