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03.12.2020
Adam Fratczak

Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) zum 01.01.2021

Der Bundestag hat am Freitag (27.11.2020) das KostRÄG 2021 (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 bzw. Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) verabschiedet.
Dieses besagt im Groben, dass die Gerichtskosten und auch die Rechtsanwaltsvergütung um (im Schnitt) 10 % steigen werden. Dem Gesetzesentwurf muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden. Dies ist für die Sitzung am 18.12.2020 terminiert. Wenn das Gesetz dann im Anschluss verkündet wird, wovon im Dezember auszugehen ist, tritt es (in den wichtigen Teilen) bereits am 01.01.2021 in Kraft.

Das bedeutet für Sie, dass sich die Kostentabellen in IKAROS ändern. Dies sind Stammdaten, die zu aktualisieren sind. Hierzu werden wir kurzfristig (bis voraussichtlich Mitte Dezember 2020) eine Auslieferung für alle in Wartung befindlichen Versionen bereitstellen, die die neuen Tabellen beinhaltet.
Ferner prüfen Sie bitte, ob in Ihren Einrichtungen feste Werte verwendet werden, die aufgrund des neuen Gesetzes anzupassen sind.
Im Standard von IKAROS ist das im PfÜB der Fall. Hier werden die Gerichtskosten derzeit fest mit 20,- angegeben (nach KostRÄG 2021 wären es 22,-). Auch diese Änderung wird in dem Paket zur Verfügung gestellt.