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21.09.2022
Adam Fratczak

Abkündigung der eSchKG-Version 2.1.01 zum 30.06.2023

Wir weisen darauf hin, dass Betreibungsämter nur noch bis zum 30. Juni 2023 verpflichtet sind, Eingaben gemäß dem alten eSchKG-Standard 2.1.01 zu verarbeiten und zu beantworten.


Wenn Sie noch diese eSchKG-Version einsetzen, müssen Sie daher rechtzeitig vor dem 30.06.2023 auf die aktuelle eSchKG-Version 2.2.01 umgestellt haben. IKAROS unterstützt diese eSchKG-Version bereits seit IKAROS-Version 2021.1.