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31.10.2023
Adam Fratczak

ERV: Kein Versand per EGVP mehr möglich ab 01.01.2024

Über unseren Partner procilon haben wir die Information erhalten, dass ab 01.01.2024 der Versand von Nachrichten über EGVP-Bürgerpostfächer an Gerichte nicht mehr möglich ist. 

Die BLK-AG IT-Standards schreibt ab dem 01.01.2024 die verpflichtende Nutzung von VHN2-Nachrichten vor. Dies bedeutet, dass jede Nachricht einen Nachweis enthalten muss, dass diese wirklich vom genannten Absender versandt wurde. Bei EGVP-Bürgerpostfächern ist dies nicht möglich, sodass keine VHN2 Nachricht versendet werden können. Aus der Verpflichtung zu VHN2-Nachrichten ergibt sich daher implizit, dass der Versand über EGVP-Bürgerpostfächer nicht mehr möglich ist. 

Um weiterhin Nachrichten an Gerichte schicken zu können, benötigen Sie daher nun ein eBO-Postfach. Wie wir Ihnen bereits durch die Mail unseres Vertriebs mitgeteilt haben, ist dies ohnehin ab 01.01.2024 für Inkassodienstleister verpflichtend und muss mindestens zum Nachrichtenempfang genutzt werden. 

Sollten Sie noch kein eBO-Postfach eingerichtet haben, beachten Sie bitte, dass die Erstellung eines eBO-Postfachs zeitaufwändiger ist, als es bei den „alten“ EGVP-Bürgerpostfächern war, da die Anlage des Postfachs eine identitätsbestätigte Registrierung (z.B. per Notarident-Verfahren) voraussetzt. Ferber-Software kann keine eBO-Postfächer für Sie anlegen. Die Anlage des Postfachs und Bereitstellung der benötigten Zertifikate können Sie zum Beispiel bei unserem Partner procilon beauftragen. Sie können sich dann an uns wenden, wenn Sie Unterstützung bei der Einbindung des eBO-Postfachs in IKAROS benötigen. 

Hinweis: Sobald das eBO-Postfach angelegt ist, ist dieses direkt aktiv und wird ggf. von Gerichten adressiert. Sie benötigen folglich direkt eine Software zum Abrufen von Nachrichten des Postfachs. Fall Sie das ERV-Modul von IKAROS für die Kommunikation verwenden möchten, beachten Sie bitte, dass das ERV-Modul den Kontotyp eBO erst ab der IKAROS-Version 2022.2 Patch 1 unterstützt.